Bundessparte Transport und Verkehr und Gewerkschaft vida begrüßen Änderung des Güterbeförderungsgesetzes – Handlungsbedarf auf EU-Ebene
Heute stimmte der Nationalrat für eine Novelle des Güterbeförderungsgesetzes und trägt damit der Forderung nach einer wirksameren Kontrolle der Kabotagebestimmungen Rechnung. Den Änderungen vorangegangen war ein Schulterschluss der Bundessparte Transport und Verkehr und der Gewerkschaft vida. Eine gemeinsam mit der AISÖ beauftragte Studie wies nach, dass der Anteil der Kabotagefahrten in Österreich, gemessen am Gesamtanteil der Binnenverkehre in Österreich, um die 20 Prozent beträgt.
Von Kabotage spricht man, wenn ausländische Unternehmen (regelmäßig) nationale Transporte in Österreich durchführen. Laut dem konservativen Szenario der Studie sind zumindest 15 Prozent der Kabotagefahrten in Österreich illegal, das sind gut drei Prozent der gesamten österreichischen Binnenverkehre. Daraus berechnet sich ein Kabotageschaden allein für Österreich im Ausmaß von 500 Millionen Euro sowie rund 14.000 Jobs in Österreich, die dadurch gefährdet sind.
Künftig müssen eindeutige Belege mitgeführt werden
Das österreichische Güterbeförderungsgesetz hält nun explizit fest, dass eindeutige Belege gemäß den europarechtlichen Erfordernissen – zur besseren Kontrolle – im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Auch eine Ergänzung der Strafbestimmungen im Güterbeförderungsgesetz, wenn diese Nachweise nicht vorhanden sind, wurde eingeführt.
Erfreulicherweise wird insgesamt auch der zunehmenden Digitalisierung Rechnung getragen. Begleitpapiere oder sonstige Beförderungsnachweise können nun sowohl in Papierform als auch in elektronischer Form mitgeführt werden.
Einheitliche und klare Definition von Kabotage auf EU-Ebene notwendig
Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr in der WKÖ: „Mit der Änderung der österreichischen Gesetzeslage sind wir einen wichtigen Schritt in Richtung bessere Kontrolle und damit Schutz der heimischen Transporteure weitergekommen. In diese Richtung muss es weitergehen. Auf EU-Ebene steht noch viel Arbeit bevor, um den wettbewerbsschädigenden ‚Pfusch‘ auf Europas Straßen wirklich spürbar zu bekämpfen“.
Die Europäische Kommission plant einen Vorschlag zur Änderung der Kabotagebestimmungen noch vor dem Sommer.
Karl Delfs, vida-Fachsekretär für den Bereich Straße, erläutert: „Wir haben unsere gemeinsamen Forderungen zur Kabotage bereits in Brüssel deponiert und sind dabei auf großes Interesse an Österreichs Pionierarbeit zur Kabotage-Bekämpfung gestoßen. Wir werden unsere Anstrengungen auch weiterhin auf EU-Ebene bündeln: Auf EU-Ebene sind neben einer einheitlichen und klaren Definition von Kabotage auch bessere Überprüfungsmöglichkeiten zu schaffen. Verstöße gegen Kabotagevorschriften sollten rasch in die EU-Liste der schwerwiegenden Verstöße aufgenommen werden und keine weitere Liberalisierung angedacht werden, solange es keine EU weit einheitlichen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen für das Transportgewerbe gibt. Was es jetzt dringend braucht, sind endlich wirksame Kontrollen auf den Straßen zur Einhaltung der europäischen Kabotagebestimmungen“.(PWK359/PM)
Rückfragen:
Bundessparte Transport und Verkehr
Dr. Erik Wolf
T: +43 5 90 900 3251
E: bstv@wko.at
Gewerkschaft vida
Mag. Peter Leinfellner
T: 01 53444 79-267
E: peter.leinfellner@vida.at