Nach langwierigen Verhandlungen schaffe die EU mit der Verabschiedung des ersten Mobilitätspakets mit dem nun gefundenen Kompromiss einen einheitlichen Rechtsrahmen für fairere Wettbewerbsbedingungen, effizientere Sozialvorschriften und klarer definierte Marktzugangsregelungen.

Zu den fairen Wettbewerbsbedingungen in Europa trägt auch die Beibehaltung der geltenden Kabotageregelung – drei Beförderungen in sieben Tagen – bei. Sie wird sogar durch eine sogenannte Cooling-Off Periode von vier Tagen ergänzt, während derer keine weiteren Kabotagebeförderungen mit demselben Kraftfahrzeug in diesem Mitgliedsstaat durchgeführt werden dürfen. „Dem Klimaschutz keinen Gefallen tut allerdings die neue Rückkehrverpflichtung des Fahrzeugs alle acht Wochen – die zusätzlich vorgesehene Rückkehr des Fahrers in die Heimat hätte vollkommen ausgereicht“, kritisiert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Die nun angenommenen Vorschriften treten in wenigen Wochen in Kraft, sobald sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Die Geltung der Vorschriften über die Rückkehr der Lkw und weitere Änderungen der Marktzugangsregeln beginnt 18 Monate nach dem Inkrafttreten des Rechtsakts über den Marktzugang.

Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:

https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20200706IPR82714/parlament-beschliesst-grosse-reform-des-lkw-verkehrs

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20200709_OTS0113/wkoe-klacska-eu-mobilitaetspaket-bringt-einige-erleichterungen-fuer-unternehmen-aber-auch-vergebene-chancen