FV-Obmann Danninger: Effektivere Kabotage-Kontrollen und E-Fahrtenbrief werden Realität

Mit Novelle zum Güterbeförderungsgesetz, die heute den Nationalrat passiert hat, werden einige wichtige Forderungen der Transporteure umgesetzt. Franz Danninger, Obmann des Fachverbandes Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ): „Die Novelle bringt endlich jene Verbesserungen, die effektive Kabotage-Kontrollen auch im Verkehrsbereich ermöglichen. Weiters bekommt die Finanzpolizei die Kompetenz, diese Tatbestände nach dem Güterbeförderungsgesetz zu kontrollieren. Ab jetzt ist nämlich ausdrücklich festgehalten, dass entsprechende Dokumente zum Nachweis der Kabotage im Fahrzeug mitgeführt werden müssen. Wenn der ausländische Unternehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, drohen ihm künftig Strafen“.

Erleichterungen bei den Begleitpapieren

Erleichterungen bringt den Transporteuren die Neuregelung zu den „Begleitpapieren“, die im Lkw laut Gesetz mitgeführt werden müssen: Diese Fahrtenbriefe können künftig alternativ zum Papier auch in elektronischer Form vorgelegt werden. „Mit der Umsetzung dieser Forderung geht der Gesetzgeber einen wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung in unserer Branche. Wenn wir diese vorantreiben wollen, brauchen wir dafür geeignete rechtliche Rahmenbedingungen“, betont Danninger.

Der Fachverband unterstützt erfolgreiche Digitalisierungs-Initiativen und –Projekte, wie etwa das Projekt DIGIDO der ARA (Altstoff Recycling Austria), eine Plattform zur digitalen Übermittlung von Transportdaten, die für alle Stoffströme branchenübergreifend die Umstellung von Papier auf elektronische Lieferscheine umsetzt. (PWK360/PM)