Klacska: Praxisgerechte Regeln für Entsendung, Kabotage sowie für Lenk- und Ruhezeiten rücken einen großen Schritt näher

Die EU-Verkehrsminister konnten sich in der Nacht auf Dienstag auf eine allgemeine Ausrichtung zum Mobilitätspaket, das neue Regelungen für den Güter- und Personenverkehr in der EU festgelegt, einigen. Der Kompromiss umfasst im Wesentlichen Regelungen zu den Lenk- und Ruhezeiten von Kraftfahrern, zur Positionsbestimmung mittels Tachographen, zur Entsendung von Kraftfahrern in andere Mitgliedstaaten sowie zur Kabotage und Niederlassungsfreiheit der Kraftverkehrsunternehmer.

„Durch intensive Interessenvertretung und laufende Kontakte mit der österreichischen Ratspräsidentschaft konnten wir für die heimische Verkehrswirtschaft insgesamt ein durchaus positives Gesamtergebnis erzielen“, resümiert Alexander Klacska, Obmann der Bundessparte Transport und Verkehr der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Das derzeit geltende – aus unserer Sicht positive – Kabotageregime konnte sämtlichen Liberalisierungstendenzen zum Trotz beibehalten und durch verbesserte Kontrollmöglichkeiten sogar noch verschärft werden.“ Dazu kommt eine Cooling-off Phase von 5 Tagen, bevor weitere Kabotagefahrten, also Transporte innerhalb eines anderen EU-Staates, durchgeführt werden dürfen. „Im Interesse der heimischen Transportwirtschaft hat die österreichische Ratspräsidentschaft hier einen umsichtigen Kompromissvorschlag eingebracht und diesen gut und intensiv verhandelt“, lobt Klacska.

Ausreichende Nächtigungsmöglichkeiten schaffen

Bei der Wochenruhe dürfen künftig auch zwei verkürzte Ruhezeiten hintereinander gemacht werden, bei denen der Fahrer auch in der Schlafkabine des Fahrzeugs übernachten darf. „Die vollwertige Wochenruhe (45 Stunden) in der Fahrerkabine zu verbringen ist nun ausnahmslos verboten, was bedauerlicherweise an den praktischen Bedürfnissen von Unternehmern und Fahrern vorbeigeht“, so Klacska. Zur Verhinderung des „Nomadentums“ müssen die Lenker nun mindestens alle 3 bzw. spätestens alle 4 Wochen an ihren Heimatort zurückkehren können. „Nun liegt es an den Mitgliedstaaten, sehr rasch die erforderliche Infrastruktur entlang der Autobahnen zu schaffen, um Parkplätze und ausreichend Nächtigungsmöglichkeiten außerhalb der Fahrzeuge bereitzustellen“, fordert Klacska.

Besonderheiten der Transportwirtschaft berücksichtigt

„Bei den Entsenderegeln werden nun die Besonderheiten der Transportwirtschaft berücksichtigt“, freut sich Klacska. So sind künftig alle bilateralen Personen- und Güterverkehre sowie auch Transitfahrten innerhalb der EU vom Entsenderegime ausgenommen. Lediglich Kabotagebeförderungen sind ab dem ersten Tag im Gastland als Entsendung zu qualifizieren. „Damit übernehmen die Entscheidungsträger unsere aus der betrieblichen Praxis entwickelten Vorschläge für effiziente und unbürokratische Transportabläufe innerhalb der EU“, so Klacska weiter.

Bessere Kontrollen, Lohndumping verhindern

Um bessere Kontrollen zu ermöglichen und Lohndumping zu verhindern, müssen voraussichtlich ab Ende 2024 alle Lkw und Busse im internationalen Verkehr mit einem intelligenten Fahrtenschreiber der Version II ausgerüstet sein, der zusätzlich auch jeden Grenzübertritt automatisch aufzeichnet.

„Wir appellieren nun an alle EU-Abgeordneten, diesen Schritt in die richtige Richtung zu unterstützen, damit die endgültigen Regelungen so bald wie möglich in Kraft treten können“, so Klacska abschließend. Eine Abstimmung im Plenum des Parlaments ist für Dezember geplant. (PWK843/DFS)